Jugendarbeitsschutzuntersuchung (Juschu)
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut Gesetz muss jeder, der nach der Schule eine berufliche Ausbildung beginnt, dazu gehören auch BGJ oder Fachschulen mit Betriebspraktikum, eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung machen lassen, wenn er/sie noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Arbeitgeber oder die Schule dürfen ohne eine entsprechende Bescheinigung des Arztes den Azubi oder Schüler/in nicht beschäftigen.
Wie läuft das Ganze nun ab?
Zunächst müsst Ihr zur Gemeindeverwaltung (Rathaus) eurer Stadt oder Samtgemeinde gehen und einen Berechtigungsschein für die Juschu abholen, ohne Vorlage dieses Berechtigungsscheines kann die Untersuchung in der Praxis nicht gemacht werden. Mit diesem Schein erhaltet Ihr auch ein Merkblatt sowie einen Fragebogen, den Ihr bitte schon vorher ausfüllt, bei einigen Fragen, z.B. zu familiären Vorerkrankungen solltet Ihr Eure Eltern fragen. Falls es Unklarheiten gibt, könnt Ihr diese Fragen einfach offen lassen, ggf. können wir das dann in der Praxis ergänzen.
Anschließend lasst Ihr Euch in der Praxis einen Termin geben. Hierbei unsere Bitte: Da die Untersuchung insgesamt etwa eine halbe Stunde dauert, meldet Euch rechtzeitig und nicht erst 2 Tage vor Beginn der Ausbildung.
Was wird bei der Untersuchung gemacht?
Ähnlich wir auch bei der Jugendvorsorgeuntersuchung fragen wir zuerst nach aktuellen Beschwerden oder sonstigen gesundheitlichen Problemen. Ein Seh- und Hörtest wird gemacht. Die Körperdaten für Größe und Gewicht werden bestimmt, der Blutdruck wird gemessen und eine Urinprobe analysiert. Außerdem wird wieder der Impfstatus überprüft (bitte Impfpass mitbringen, soweit vorhanden), auf Wunsch können dann fehlende Impfungen gleich nachgeholt werden.
Zum Schluss folgt noch eine körperliche Untersuchung (Abhören von Lunge und Herz, Untersuchung der Bauchregion, des Rückens mit Wirbelsäule und Schilddrüse, der Gelenke und einigen kurzen neurologischen Testungen.
Wenn sich dabei Hinweise auf ein gesundheitliches Problem ergeben, können evtl. weitere Untersuchungen notwendig werden, entweder bei uns in der Praxis oder bei anderen Fachärzten.
Welchen Sinn macht die Juschu?
Es geht in erster Linie darum, festzustellen, ob Du für die gewünschte Ausbildung geeignet bist bzw. ob es gesundheitliche Risiken gibt, die einer entsprechenden Ausbildung entgegenstehen. Beispiel: Wer starker Allergiker ist, sollte nicht unbedingt als Gärtner (Pollenbelastung) oder Bäcker (Mehlstauballergie) arbeiten, wer Probleme mit der Wirbelsäule hat, sollte keine Tätigkeit ausüben, wo er häufiger schwer heben muss, oder wer nicht schwindelfrei ist, sollte nicht unbedingt Dachdecker oder Betonbauer werden.
Am Ende der Untersuchung bekommst Du noch ein unterschriebenes Formular zur Vorlage beim neuen Arbeitgeber oder für die Schule mit, dort steht dann auch drin, ob Du für den Beruf uneingeschränkt geeignet bist oder ob es Risiken oder Einschränkungen gibt.